Mein Auftrag


Als qualifizierte Tagesmutter habe ich gegenüber den Eltern und deren Kindern einen Bildungsauftrag. Meine Aufgabe ist es das jeweilige Kind individuell zu fördern und gleichzeitig zu einer eigenständigen und gesellschaftsfähigen Person zu erziehen. Meine Arbeit richtet sich hierbei auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), den §8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), dem Grundgesetz und der engen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

 

Durch die Gesetzesänderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hat die Tagespflege eine große Aufwertung erhalten. Die Bestimmungen zur "Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege" zeigen, dass beide Formen den gleichen, positiven Beitrag für die Entwicklung der Kinder leisten.

 

Die Beziehung zwischen Eltern, Kind und Tagesmutter wird von mir familiär gestaltet. Das erleichtert den meisten Kindern den Einstieg in eine fremde Betreuungssituation, sowie den Umgang mit anderen Kindern. Meine Arbeit ist ein familienergänzendes Angebot. Ich sehe den Schwerpunkt in einer engen Zusammenarbeit mit den Eltern in Form einer vertrauensvollen Gesprächsbereitschaft und in einer gegenseitigen Verantwortlichkeit.

Der lerninhalt


Mein Ziel ist es jedem Kind altersgerechte Grundwerte zu vermitteln durch Förderung der Persönlichkeit und der ganzheitlichen Entwicklung. Das Sozialverhalten wird durch gemeinsame Spiele, tägliche Erlebnisse, Erfahrungen und Aktivitäten gefördert.

 

Der Aufenthalt im Freien ist ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit. Er fördert die Wahrnehmung, stillt den natürlichen Bewegungsdrang und das Immunsystem wird gestärkt.

 

Zum Alltag gehören auch altersgerechtes basteln, Lieder, Geschichten, Musik, Fingerspiele, Bewegungsspiele und ein altersgerechter Morgenkreis.